Glossar K

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Konzeption eines Palliative Care Teams
Ein verbindliches, strukturiertes Konzept beschreibt die Organisation und Arbeitsweise des jeweiligen Palliative Care Teams und ist auch Grundlage für die Vertragsverhandlungen zur SAPV zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern.
Kooperationsvereinbarungen
Kooperationsvereinbarungen regeln verbindlich die Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen (z.B. ambulanten Hospizdiensten, Pflegediensten, therapeutischen Professionen, Notfallapotheken, benachbarten Palliative Care Teams u.a.), mit denen regelmäßig in der SAPV zusammengearbeitet wird und gewährleisten den notwendigen multiprofessionellen Ansatz der Palliativversorgung. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen wird durch die Koordination sichergestellt und organisiert.
Koordination

Koordination wird im Sozialgesetzbuch V in den §§ 37b (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung) und 39a Abs.2 (Ambulante Hospizleistungen) unterschiedlich beschrieben und hat demnach zwei Aspekte. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll deshalb hier auf beide Aspekte, die unabhängig voneinander wichtige Teilleistungen der jeweiligen Leistungsangebote beschreiben, hingewiesen werden.

  1. Die Koordination nach § 37b SGB V beinhaltet zum einen die Beratung und die laufende patientenbezogene Koordination, also die Einschätzung des individuellen Hilfebedarfs von Patient und sozialem Umfeld. Zum anderen bedeutet sie in diesem Zusammenhang die Koordination der Leistungserbringung innerhalb des Palliative Care Teams (PCT), der Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern der spezialisierten und der allgemeinen Palliativversorgung sowie insbesondere die Organisation von Teamsitzungen, Fallbesprechungen, Qualitätszirkeln und weiteren Fortbildungen.
  2. Die Koordination nach § 39a SGB V beinhaltet u.a. den Erstbesuch, den damit verbundenen Einsatz von Ehrenamtlichen und deren Begleitung sowie die palliativpflegerische Beratung bei sterbenden Menschen und deren Angehörigen. Dies umfasst eine hierfür angepasste individuelle Hilfeplanung unter Einbeziehung von Kooperationspartnern aus den Hospiz- und Palliativnetzwerken einschließlich der Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern der SAPV.