Glossar V

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Vollversorgung

Die Vollversorgung umfasst die vollständige medizinische und pflegerische Versorgung im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nach §§ 37b und 132d SGB V einschließlich der Verordnung der dafür notwendigen Medikamente und Heil- und Hilfsmittel. (Leistungen nach SGB XI, z.B. Grundpflege, sind nicht Bestandteil der SAPV.) Die Vollversorgung bezieht sich ausschließlich auf die die Palliativversorgung verursachende(n) Grunderkrankung(en) und die dadurch bestehende komplexe Problematik. Alle anderen Erkrankungen und Versorgungsnotwendigkeiten, die nicht ursächlich mit der Palliativversorgung im Zusammenhang stehen, werden weiterhin vom Leistungsspektrum des behandelnden Hausarztes (z.B. Diabetes mellitus) oder des versorgenden Pflegedienstes (z.B. Grundpflege als SGB XI-Leistungen) abgedeckt. Auch bei der Vollversorgung bleiben die Leistungserbringer der Primärversorgung für den in diesem Zusammenhang weiter bestehenden Versorgungsbedarf eingebunden.