Glossar T

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Additive Teilversorgung
Die Übernahme einzelner Versorgungsleistungen, die durch den Bedarf einer besonders aufwändigen und zeitintensiven Versorgung notwendig werden, z.B. Linderung von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen und anderen quälenden Symptomen und Begleiterscheinungen, Wundversorgung, Pflegeanleitung, Einsatz medizintechnischer Hilfsmittel (z.B. Portversorgung, Anleitung und Überwachung beim Einsatz von Medikamentenpumpen). Die Übernahme einzelner Versorgungsleistungen durch das Palliative Care Team (PCT) erfolgt dann, wenn Beratung und Koordination durch das PCT nach übereinstimmender Meinung der jeweiligen Leitungserbringer in der Primärversorgung und der Mitarbeiter des PCT nicht ausreicht, die Palliativversorgung des Patienten sicherzustellen.
Allgemeine ambulante Palliativ-Versorgung (APV)
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von Palliativpatienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. AAPV beinhaltet die Palliativversorgung, die von Leistungserbringern der Primärversorgung (in erster Linie den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie den ambulanten Pflegediensten) mit palliativmedizinischer Basisqualifikation erbracht werden kann. Der Großteil der Palliativpatienten, die medizinische und pflegerische Versorgung benötigen, kann auf diese Weise ausreichend versorgt werden. Die Leistungserbringer in der AAPV sind in der Regel nur zu einem kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von Palliativpatienten beschäftigt. Die Versorgung richtet sich an palliativmedizinischen Therapiezielen und -inhalten aus. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter werden je nach Bedarf aktiv eingebunden. Reichen die therapeutischen Möglichkeiten nicht aus, um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, sind die Strukturen der spezialisierten Palliativversorgung einzubeziehen.
Ambulante Hospizdienste
Wesentliches Element der ambulanten Hospizarbeit ist die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ziel der ambulanten Hospizdienste ist es, in enger Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten im Bereich der Hospiz- und Palliativarbeit ein den Bedürfnissen der Betroffenen entsprechendes Netzwerk zu schaffen, so dass eine Versorgung zuhause, bzw. in der gewohnten Umgebung, z.B. auch in stationären Pflegeeinrichtungen, bis zum Lebensende möglich wird. Ambulante Hospizdienste, und insbesondere deren Koordinierungskraft, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch die Krankenkassen gefördert (s. § 39a Abs.2 SGB V sowie die entsprechende Rahmenvereinbarung). Im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Palliative Care Team im Sinne eines integrativen Ansatzes erforderlich.
Ambulante Hospizgruppe bzw. Hospizinitiative
Eine Gruppe Interessierter, oft auch als e.V. rechtlich organisiert, die sich für die Belange Sterbender und deren Angehöriger einsetzt. Leitbild ist das von Cicely Saunders geschaffene Hospizkonzept (vgl. Hospiz, Hospizarbeit). Diese Tätigkeit beginnt mit Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu kommen geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer, die Betroffenen psychosoziale Begleitung anbieten. Häufig bestehen auch Angebote für die Trauerbegleitung (Wesentliches Element: ehrenamtliche Mitarbeit).
Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Pflegedienst (AHPP)
Dienst, der zusätzlich zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter im Rahmen eines Ambulanten Hospizdienstes palliativpflegerische Beratungs- und Pflegeleistung anbietet. Die palliativpflegerische Beratung und Pflege wird durch hauptamtlich angestellte examinierte Pflegekräfte, die eine Palliativ-Care-Weiterbildung absolviert haben, gewährleistet (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Hospizhelfer, hauptamtliche Koordinationskraft, hauptamtliche Palliativpflege durch eigene Pflegende, 24-Stunden-Rufbereitschaft).
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst (AHPB)
Dienst, der zusätzlich zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizmitarbeiter im Rahmen eines Ambulanten Hospizdienstes palliativpflegerische Beratungsleistungen anbietet. Die palliativpflegerische Beratung wird durch hauptamtliche Pflegekräfte gewährleistet, die eine Palliativ-Care-Weiterbildung absolviert haben. Patient, Angehörige, ambulanter Pflegedienst und Hausarzt profitieren vom Fachwissen dieser Pflegekraft, die häufig folgende Leistungen erbringt: Mithilfe bei der rechtzeitigen Organisation nötiger Hilfsmittel, Unterstützung des Hausarztes oder ambulanter Pflegedienste bei der Symptomkontrolle, Erklärung und Pflegeanleitung für die oft engagierten, aber überforderten Angehörigen (Wesentliche Elemente: ehrenamtliche Mitarbeit, hauptamtliche Koordinationskraft, hauptamtliche palliativpflegerische Beratung).
Ambulanter Palliativdienst (APD, in Modellen verwirklicht)
Dienst, der sich ausschließlich auf die palliativmedizinische und –pflege-rische Betreuung spezialisiert hat. Erforderlich ist die Mitarbeit oder enge Kooperation mit einem spezialisierten Palliativmediziner, der sowohl beratend tätig ist als auch Hausbesuche bei Bedarf durchführen kann. Die hauptamtlichen examinierten Pflegekräfte verfügen über eine dreijährige Ausbildung sowie eine Palliative-Care-Weiterbildung und können ausschließlich beratend oder auch direkt in der Versorgung tätig sein. Die Betreuung wird rund um die Uhr gewährleistet. Wünschenswert ist die Mitarbeit bzw. enge Kooperation mit ambulanten Hospizdiensten sowie erfahrenen Sozialarbeitern, Seelsorgern und Psychologen.