Hospizarbeit in Bayern

Hospiz- und Palliativversorgung in Bayern


 

 

Ambulante Hospizarbeit

Ambulante Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarungen und Handreichungen

  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene vom 03.09.2002, i. d. F. vom 21.11.2022 (herunterladen)
  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022 (herunterladen)
  • Gesetzestext § 39a SGB V (herunterladen)
  • Handreichung des DHPV zu den Änderungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs. 2 SGB V für die ambulante Hospizarbeit sowie zum weiteren Einbezug der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen in die Förderung der ambulanten Hospizdienste (herunterladen)
  • Beihilfeverzeichnis (herunterladen)
  • § 18 SGB IV (Bezugsgröße)
  • Anlage 5 (Einzelnachweis) Förderjahr 2024 (herunterladen)
  • Anlage 5 (Gesamtliste) Förderjahr 2024 (herunterladen)
  • Antrag Hospizförderung nach §39a Abs.2 SGB V pdf (herunterladen)
  • Antrag Hospizförderung nach §39a Abs. 2 SGB V word (herunterladen)
  • Antragsformular PKV 2024 (herunterladen)

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V

Gesetzliche Regelungen, Rahmenverträge und Handreichungen

  • § 37 b SGB V Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (herunterladen)
  • § 132 d SGB V Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (herunterladen)
  • Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV)
    vom 26.10.2022 (herunterladen)
  • Handreichung zum Rahmenvertrag der SAPV für Erwachsene Stand 07.06.2023 (herunterladen)
  • Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche (SAPV-KJ) vom 26.10.2022 (herunterladen)
  • Handreichung zum Rahmenvertrag der SAPV für Kinder und Jugendliche Stand 07.06.2023 (herunterladen)
  • Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie) (herunterladen)
  • Bewertung Bundesministerium für Gesundheit (14.02.2008) (herunterladen)
  • Tragende Gründe zum Beschluss des G-BA zur SAPV-Richtlinie (herunterladen)

 

 

 

 

 

 

 

Stationäre Hospizarbeit

 

Stationäre Hospize

Rahmenvereinbarungen

  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017 (herunterladen)
  • Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Kinderhospizversorgung vom 31.03.2017 (herunterladen)

Weiteres

 

Kinderhospizarbeit

In Deutschland leben ca. 22.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unheilbar und lebensverkürzend erkrankt sind. Allein in Bayern sind es ca. 2.700 Betroffene. Es gibt in ganz Deutschland  ambulante und stationäre Kinderhospizangebote.  Von einer stetig wachsenden Anzahl an ambulanten Kinderhospizdiensten und einem stationären Kinderhospiz im Allgäu können  Familien in Bayern begleitet, beraten und unterstützt werden.

Das Ziel der Kinderhospizarbeit ist, die Lebensqualität der betroffenen Familien zu verbessern. Dieses Angebot kann ab der Diagnose, während des gesamten Krankheitsverlaufes, in der Zeit des Sterbens und über den Tod hinaus in Anspruch genommen werden.

Zum ambulanten Kinderhospizdienst gehören Koordinatoren und ehrenamtliche Begleiter. Die Betreuung  der Kinder und Jugendlichen findet dort statt, wo die Kinder zu Hause sind. Das umfasst die Wohnorte der Kinder, Heime oder auch Kliniken, in denen sich die Kinder zeitweise aufhalten.

Als Ergänzung dazu gibt es die stationären Kinderhospize, die  Orte der Erholung sind.  Dort kann die gesamte Familie bis zu 4 Wochen im Jahr Urlaub und Pause von einem anstrengenden 24-Stunden-Alltag machen. Die Betreuung der erkrankten Kinder/Jugendlichen kann von einem erfahrenen Team umfassend übernommen werden. Vielfältige Angebote für Patienten, Geschwister und Eltern tragen dazu bei, dass sich die Familie erholen kann.

Die Angebote der Kinderhospizarbeit umfassen:

  • Kontinuierliche und zuverlässige Begleitung durch Ehrenamtliche,
  • Beratung und Unterstützung durch Koordinatoren zu Fragen, die im Zusammenhang mit der Erkrankung stehen,
  • Vernetzung und Vermittlung zu Kooperationspartnern und Fachstellen,
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Krisen,
  • Finanzielle Unterstützung durch Spenden,
  • Angebote für Geschwisterkinder,
  • Erfüllung von Herzenswünschen,

Im Fokus der Kinderhospizarbeit stehen die individuellen Bedürfnisse der Familien mit unheilbar und lebensverkürzend erkranktem Kind/Jugendlichen, die geprägt sind von der Sorge um die Lebensqualität und die Pflege ihrer Kinder. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist es, die Eltern als Spezialisten für die Bedürfnisse ihrer Kinder anzuerkennen.

Es ist uns ein großes Anliegen, uns für die Unantastbarkeit und Achtung der Würde von kranken Kindern einzusetzen. Gleichzeitig müssen wir Berührungsängste denjenigen Familien gegenüber abbauen, die von dem Schicksal betroffen sind, mit einem unheilbar und lebensverkürzend erkrankten Kind zu leben. Unser Ziel ist es, die Menschen in unserer Gesellschaft zu einem offenen Umgang mit dem Thema „Sterben und Tod“ zu bewegen.

Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022 (herunterladen).

 

 

 

 


 

 

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