Stationäre Hospiz- und Palliativarbeit

Ganzheitliche Versorgung auf Palliativstationen und in Hospizen

Auf Palliativstationen und in Hospizen wird nach dem ganzheitlichen Ansatz betreut und gepflegt. Damit können die Lebensqualität der Betroffenen verbessert, belastende Symptome gelindert und auch psychosozial unterstützt werden. Ziel ist es, den Menschen ein würdevolles und möglichst symptomarmes Sterben zu ermöglichen und dabei ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu respektieren. Die stationäre Hospiz- und Palliativversorgung ist von Empathie geprägt. Nicht nur die Patientinnen und Patienten am Lebensende werden umfassend begleitet, sondern auch ihre An- und Zugehörigen eng mit eingebunden. Hierzu sind die Teams multiprofessionell aufgestellt: die medizinische, pflegerische und emotionale Begleitung kann nur optimal funktionieren, wenn sie auf mehrere Schultern verteilt ist. 

In Senioren- und Pflegeheimen unterstützen Leistungserbringer der Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) und der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) die stationären Pflegekräfte gezielt bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender. 

Palliativstationen

sind immer an eine Klinik angebunden und ärztlich geleitet. Sie klären oftmals das Therapieziel, wenn der Weg für die Betroffenen noch nicht ganz klar ist. Aufgabe ist es, betroffene Menschen zu stabilisieren, bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen, Schmerzen und andere Symptome zu lindern und eine passende Versorgungsmöglichkeit zu suchen.

Sollte eine Verlegung in die häusliche Umgebung, in ein Pflegeheim oder stationäres Hospiz nicht mehr möglich sein, wird der Weg bis zum Sterben ganzheitlich begleitet.

Häufig sind auch Palliativdienste an Kliniken etabliert, die konsiliarisch die Begleitung von Palliativpatienten auf anderen Stationen der Kliniken übernehmen. Die Versorgung auf einer Palliativstation wird von den Krankenkassen finanziert.

Stationäre Hospize

sind Pflegeeinrichtungen, in denen Menschen am Lebensende ein letztes Zuhause finden. Die Begrenzung auf 8 bis maximal 16 Betten ermöglicht einen wohnlichen Charakter und gibt den Mitarbeitenden die Chance, sich aufmerksam und zielgerichtet um die Gäste zu kümmern. Im Hospiz sind Menschen, die keine Therapien mit dem Ziel der Heilung oder Verlangsamung der Erkrankung mehr durchführen.

Hier wird der Weg bis zum Sterben mit Haupt- und Ehrenamtlichen so gut wie möglich gestaltet. Die lebensbejahende Grundhaltung schließt aktive Sterbehilfe aus. Die Hospizgäste haben die Möglichkeit, sich ihr Zimmer persönlich zu gestalten. Angehörige können unkompliziert übernachten, auch Haustiere dürfen in der Regel zu Besuch kommen.

Die ärztliche Betreuung im Hospiz wird häufig durch ambulant tätige Ärzte übernommen. Finanziert wird die Versorgung und Betreuung im stationären Hospiz zu 95 % von den Kranken- und Pflegekassen. 5 % des Tagessatzes müssen durch Spendengelder finanziert werden, die Gäste tragen keine Kosten.

Dokumente und Links

Rahmenvereinbarung

nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung vom 13.03.1998, i. d. F. vom 31.03.2017

Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Kinderhospizversorgung vom 31.03.2017

AVPfleWoqG

Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde
(AVPfleWoqG)1 vom 27. Juli 2011 (GVBl. S. 346) BayRS 2170-5-1-G