Ambulante Hospiz- und Palliativarbeit

Haupt- und Ehrenamtliche in der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung

Speziell geschulte, ehrenamtliche Hospizbegleiter:innen aus örtlichen Hospizvereinen/Hospizdiensten begleiten Schwerstkranke und Sterbende in einer zugewandten Haltung. Die pflegerische und medizinische Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden ermöglichen die Dienste der Spezialisierten ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Bedürfnisse der Palliativpatienten stehen dabei im Mittelpunkt. 

Auch für die Fragen und Sorgen der An- und Zugehörigen haben Haupt- und Ehrenamtliche im ambulanten Einsatz ein offenes Ohr. 

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Ambulante Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarungen und Handreichungen

Gesetzestext § 39a SGB V

Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. Die Information sowie die Einwilligung müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Rahmenvereinbarung

nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene vom 03.09.2002, i. d. F. vom 21.11.2022

Rahmenvereinbarung

nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022

Handreichung des DHPV

zu den Änderungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs. 2 SGB V für die ambulante Hospizarbeit sowie zum weiteren Einbezug der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen in die Förderung der ambulanten Hospizdienste

Bezugsgröße nach § 18 SGB IV

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 vorgelegt. Diese Rechengrößen sind u.a. für nach § 39a Abs. 2 SGB V geförderte ambulante Hospizdienste von Interesse.

Antrag Hospizförderung

Antrag Hospizförderung nach §39a Abs.2 SGB V (Excel)

Antragsformular PKV 2024

Antrag gemäß § 4 Abs. 1 des Vertrags auf Auszahlung des Förderbetrags an ambulante Hospizdienste durch den PKV-Verband.

Beihilfeverzeichnis

Die Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste haben am 13.07.2015 mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einen Vertrag geschlossen. Dieser regelt den Einbezug der Beihilfestellen in die Förderung gemäß § 39a Abs. 2 SGB V geförderter ambulanter Hospizdienste.

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V

Gesetzliche Regelungen, Rahmenverträge und Handreichungen

Gesetzestext § 37 b SGB V

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Gesetzestext § 132 d SGB V

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

SAPV-Richtlinie

Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung

Rahmenvertrag nach § 132d

Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene vom 26.10.2022

Handreichung

zum Rahmenvertrag der SAPV für Erwachsene Stand 07.06.2023 

Rahmenvertrag nach § 132d

Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (SAPV-KJ) vom 26.10.2022

Handreichung

zum Rahmenvertrag der SAPV für für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Stand 07.06.2023