Ambulante Hospiz- und Palliativarbeit
Haupt- und Ehrenamtliche in der ambulanten Hospiz- und Palliativversorgung
Speziell geschulte, ehrenamtliche Hospizbegleiter:innen aus örtlichen Hospizvereinen/Hospizdiensten begleiten Schwerstkranke und Sterbende in einer zugewandten Haltung. Die pflegerische und medizinische Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden ermöglichen die Dienste der Spezialisierten ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Bedürfnisse der Palliativpatienten stehen dabei im Mittelpunkt.
Auch für die Fragen und Sorgen der An- und Zugehörigen haben Haupt- und Ehrenamtliche im ambulanten Einsatz ein offenes Ohr.
Unser Download-Service
- Rahmenvereinbarungen
- praxisorientierte Handreichungen
- relevante Gesetzestexte für die ambulante Hospizarbeit gemäß § 39a Abs. 2 SGB V
- relevante Gesetzestexte für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V
- Förderantragsformulare

Ambulante Hospizarbeit nach § 39a Abs. 2 SGB V
Rahmenvereinbarungen und Handreichungen
Gesetzestext § 39a SGB V
Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten erfolgen. Die Information sowie die Einwilligung müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Rahmenvereinbarung
nach § 39a Abs. 2 Satz 8 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Erwachsene vom 03.09.2002, i. d. F. vom 21.11.2022
Rahmenvereinbarung
nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022
Handreichung des DHPV
zu den Änderungen der Rahmenvereinbarung gem. § 39a Abs. 2 SGB V für die ambulante Hospizarbeit sowie zum weiteren Einbezug der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen in die Förderung der ambulanten Hospizdienste
Bezugsgröße nach § 18 SGB IV
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2023 vorgelegt. Diese Rechengrößen sind u.a. für nach § 39a Abs. 2 SGB V geförderte ambulante Hospizdienste von Interesse.
Antragsformular PKV 2024
Antrag gemäß § 4 Abs. 1 des Vertrags auf Auszahlung des Förderbetrags an ambulante Hospizdienste durch den PKV-Verband.
Beihilfeverzeichnis
Die Spitzenorganisationen der ambulanten Hospizdienste haben am 13.07.2015 mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, einen Vertrag geschlossen. Dieser regelt den Einbezug der Beihilfestellen in die Förderung gemäß § 39a Abs. 2 SGB V geförderter ambulanter Hospizdienste.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37b SGB V
Gesetzliche Regelungen, Rahmenverträge und Handreichungen
SAPV-Richtlinie
Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
Rahmenvertrag nach § 132d
Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene vom 26.10.2022
Rahmenvertrag nach § 132d
Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (SAPV-KJ) vom 26.10.2022
Handreichung
zum Rahmenvertrag der SAPV für für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Stand 07.06.2023