Kinderhospizarbeit

Ambulante und stationäre hospizliche Unterstützung für lebensbegrenzt erkrankte junge Menschen

Ambulante Hospizarbeit

Die ambulante Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bietet eine umfassende Unterstützung für junge Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen sowie für deren Familien.

Ambulante Kinderhospizdienste betreuen die jungen Schwerstkranken in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses. Ziel ist es, den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die Familien in ihrer oft herausfordernden Situation zu entlasten. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung im Alltag, Begleitung in der Trauer sowie die Vermittlung von Entlastungsangeboten und Fachberatung.

Zusätzlich übernehmen spezialisierte Pflegedienste die ambulante medizinische Versorgung der erkrankten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Kinder- und Jugendhospize

Im Kinder- und Jugendhospiz (drei gibt es in Bayern) können betroffene Kinder und Jugendliche mit ihren Familien zur Erholung eine Auszeit von etwa zwei Wochen verbringen. Das kranke Kind wird fachkundig betreut, während Eltern und Geschwister Freiraum für gemeinsame Unternehmungen und Erholung haben. Die Kosten des Aufenthalts des erkrankten Kindes/Jugendlichen wird für bis zu 28 Tage pro Jahr zu 95 % von den Krankenkassen übernommen.

Der Differenzbetrag sowie die Aufenthaltskosten für Eltern und Geschwister werden aus Spendengeldern finanziert.

Kinderhospizarbeit

Hintergrundinformationen, Rahmenvereinbarungen und Verträge

In Deutschland leben ca. 22.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unheilbar und lebensverkürzend erkrankt sind. Allein in Bayern sind es ca. 2.700 Betroffene. Es gibt in ganz Deutschland ambulante und stationäre Kinderhospizangebote. In Bayern können Familien von einer stetig wachsenden Anzahl an ambulanten Kinderhospizdiensten und zwei stationären Kinderhospizen – in Bad Grönenbach im Allgäu sowie im fränkischen Bamberg – sowie dem teilstätionären Kinderhospiz in Eichendorf begleitet, beraten und unterstützt werden.

Im Fokus der Kinderhospizarbeit stehen die individuellen Bedürfnisse der Familien mit unheilbar und lebensverkürzend erkranktem Kind/Jugendlichen, die geprägt sind von der Sorge um die Lebensqualität und die Pflege ihrer Kinder. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist es, die Eltern als Spezialisten für die Bedürfnisse ihrer Kinder anzuerkennen.

Ein großes Anliegen der hospizliche Engagierten ist es, sich für die Würde von kranken Kindern einzusetzen und  die Familien, die diese Kinder begleiten, bestmöglich zu unterstützen. Die gesellschaftliche Akzeptanz dieser Pflege- und Betreuungsleistung der Eltern muss weiter verbessert werden.

Ziel der Hospizarbeit und des BHPV ist es, die Menschen in unserer Gesellschaft zu einem offenen Umgang mit dem Thema „Sterben und Tod“ zu bewegen.

Rahmenvereinbarung

 nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022

Rahmenvereinbarung

nach § 39a Abs. 2 Satz 8 und 9 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2022

Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V über Art und Umfang sowie Sicherung der Qualität der stationären Kinderhospizversorgung vom 31.03.2017