Glossar P

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Palliativ

Das Wort leitet sich ab vom lateinischen pallium (der Mantel) bzw. von palliare (mit dem Mantel bedecken, lindern.)

Palliative Care Team (PCT)

Palliative Care Teams (PCTs) sind selbstständige Organisationseinheiten mit eigenständigem Versorgungsauftrag für Palliativpatienten. PCTs bestehen (im engeren Sinne der Leistungserbringung der SAPV) mindestens aus entsprechend qualifizierten Ärztinnen/Ärzten und Pflegefachkräften, möglichst mit einem festen Personalstamm. Für die koordinierende Tätigkeit sind Erfahrungen/ Kenntnisse im Bereich des Case- Managements erforderlich. PCTs verfügen über eine besondere Personalstruktur und Ausstattung, die eine spezialisierte palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung sicherstellen.

Palliative Medizin (Zusatzweiterbildung)

Die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin wurde mit der neuen vom 106. Deutschen Ärztetag 2003 verabschiedet (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWO) eingeführt. Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzweiterbildung ist demnach eine Facharztanerkennung. Als Weiterbildungszeiten werden von der MWO gefordert:

  • 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 40 Stunden Kursweiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin. (Erwerb von „Grundkompetenz“, die eigentlich jeder Arzt haben sollte, der Patienten betreut)
  • Palliativmedizinisch erfahrener Arzt

Der palliativmedizinisch erfahrene Arzt nimmt im Rahmen der von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vorgeschlagene Dreistufung eine Mittelstellung ein und sollte folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme am Basiskurs Palliativmedizin für Ärzte (40 Stunden) nach den Empfehlungen der DGP
  • Teilnahme am Aufbaukurs (80 Stunden), in dem Inhalte des Basiskurses vertieft und geübt werden (die Empfehlung der DGP wird zurzeit durch Arbeitsgruppen „Aus-, Fort- und Weiterbildung“ erarbeitet)
  • 25 dokumentierte Sterbebegleitungen
  • Fortlaufende Nachweise: Im Durchschnitt pro Jahr (berechnet in einem Zeitraum über 5 Jahre)
  • mindestens 12 dokumentierte Sterbebegleitungen
  • mindestens 12 Fortbildungspunkte in palliativmedizinischen Inhalten

Übergangsregelung bis Ende 2005: als Mindestvoraussetzung 40-stündiger Basiskurs Palliativmedizin für Ärzte sowie Nachweis von mindestens dreijähriger Praxis in der Begleitung und Betreuung Schwerkranker und Sterbender.

Palliativmedizin / Palliative Care

Palliativmedizin / Palliative Care ist gemäß der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2002 ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien (bzw. sozialem Umfeld), die mit Problemen konfrontiert sind, welche mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen. Dies geschieht durch Vorbeugen und Lindern von, Leiden durch frühzeitige Erkennung, sorgfältige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen Problemen körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art. Das Hauptziel von Palliativversorgung ist der Erhalt, die Förderung bzw. – soweit möglich – die Verbesserung der Lebensqualität für Patienten und ihr soziales Umfeld (auch über die Sterbephase hinaus). Im Deutschen wird Palliativmedizin als Übertragung des englischen Begriffes Palliative Care verwendet. Sie beinhaltet gleichwertig ärztliche, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Kompetenz. Im engeren Sinn kann unter Palliativmedizin (englisch: Palliative Medicine) auch der unverzichtbare, ärztliche Beitrag zu Palliative Care verstanden werden.

Palliativmedizinisch erfahrener Pflegedienst

Die Bezeichnung wurde durch die Erweiterung des § 39a des SGB V im Jahr 2002 eingeführt.
Pflegedienst, der sich in besonderem Maße der Pflege schwerkranker und sterbender Menschen annimmt und sich den Inhalt der Hospizbewegung verpflichtet fühlt. Neben einer engen Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdienst(en) müssen nach Ansicht der DGP drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • mindestens zwei vollexaminierte Krankenschwestern/Krankenpfleger des Pflegedienstes müssen eine 160-stündige Ausbildung in Palliative Care nachweisen (bzw. bis spätestens Ende 2005 absolviert haben)
  • fortlaufende Nachweise über mindestens 20 dokumentierte Sterbebegleitungen (z.B. DGP-Eckdatendokumentation) pro Jahr
  • die enge Zusammenarbeit mit einem palliativmedizinisch erfahrenen oder spezialisierten Arzt ist erforderlich.
Palliativmedizinisch spezialisierter Arzt

Der palliativmedizinisch spezialisierte Arzt nimmt im Rahmen der von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vorgeschlagenen Dreistufung die Stelle des umfassend qualifizierten Arztes ein. Er arbeitet hauptamtlich als Palliativmediziner. Die Voraussetzungen für die Anerkennung werden zurzeit von der DGP erarbeitet.

Palliativmedizinische Grundversorgung

In einer 3-stufigen angelegten Qualifizierung (1. Palliativmedizinische Grundversorgung, 2. Palliativmedizinisch erfahrener Arzt, 3. Palliativmedizinisch spezialisierter Arzt) bildet der für die palliativmedizinische Grundversorgung weitergebildete Arzt die Basis. Er fühlt sich den Inhalten der Palliativmedizin und Hospizidee verpflichtet und weist folgende Qualifikationen auf:

  • Teilnahme am Basiskurs Palliativmedizinische Grundversorgung (40 Stunden) nach Empfehlungen der DGP
  • Fortlaufende Nachweise: Im Durchschnitt pro Jahr (berechnet in einem Zeitraum über 5 Jahre)
  • mindestens 8 dokumentierte Sterbebegleitungen
  • mindestens 8 Fortbildungspunkte in palliativmedizinischen Inhalten.

Mit einer derartigen Grundversorgung könnte bereits ein Teil der Palliativpatienten zu Hause betreut werden. Durch den Beschluss des 106. Deutschen Ärztetages 2003 wurden in die (Muster-) Weiterbildungsordnung aller patientennahen Gebiete palliativmedizinische Weiterbildungsinhalte aufgenommen. Diese sollten den Anforderungen der hier benannten palliativmedizinischen Grundversorgung entsprechen. Daneben werden dringend spezialisierte Dienste gebraucht, die in schwierigen Situationen hinzugezogen werden können.

Palliativmedizinischer Konsiliardienst (PKD)

Konsiliardienst, der palliativmedizinische Beratung anbietet. Er kann sowohl innerhalb einer stationären Einrichtung wie auch im ambulanten Sektor tätig sein – im günstigsten Fall Sektoren übergreifend. Der palliativmedizinische Konsiliardienst sollte idealerweise aus einem Arzt (Palliativmediziner), einer Fachpflegekraft mit „Palliativ-Care-Weiterbildung und einem Sozialberufler mit spezifischer „Palliativ-Care-Weiterbildung“ bestehen.

Palliativpatient

Palliativpatienten sind Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, die an den körperlichen, psychosozialen oder seelischen Folgen dieser Erkrankung leiden. In der Regel hat der Verlauf der Erkrankung einen Punkt erreicht, bei dem die Erhaltung der Lebensqualität ganz im Vordergrund steht. Palliativpatienten benötigen in besonderem Maße Linderung von körperlichen Symptomen, Achtung ihrer Würde, psychosoziale Unterstützung sowie Angebote der spirituellen Begleitung bis zum Tod. Auch das soziale Umfeld von Palliativpatienten (Familie, Freunde, Nachbarn) ist betroffen und benötigt oft Hilfe (z.B. Pflegeanleitung und psychosoziale Unterstützung). Je nach Intensität oder Komplexität der Beschwerden bzw. der psychosozialen Situation sind Angebote der allgemeinen und/oder der spezialisierten Palliativversorgung erforderlich.

Palliativstation

Abteilung in oder an einem Krankenhaus. Sie ist spezialisiert auf die Behandlung, Betreuung und Begleitung von Palliativpatienten mit schwierigen Krankheitssymptomen. Charakteristisch für die Palliativstation ist das multiprofessionelle Team aus hierfür qualifizierten Ärzten, Pflegern, Sozialarbeitern, Seelsorgern, Psychologen und weiteren Therapeuten, ergänzt durch ehrenamtliche Hospizhelfer. Auf der Palliativstation können medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Probleme wechselnde Priorität haben. Deshalb sind Kommunikation und Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Die Palliativstation arbeitet vernetzt mit medizinischen Zentren, Krankenhausabteilungen, Hausärzten, ambulanten Pflege- und Hospizdiensten, stationären Hospizen und anderen geeigneten Einrichtungen. Ziel ist es, krankheits- und therapiebedingte Beschwerden zu lindern und wenn möglich, die Krankheits- und Betreuungssituation der Betroffenen so zu stabilisieren, dass sie wieder entlassen werden können.

Palliativversorgung als Thema der Gesundheitsreform

„Viele Patientinnen und Patienten wünschen, in der häuslichen, zumindest aber in gewohnter Umgebung zu sterben. Sie möchten nicht allein gelassen werden und nicht unter Schmerzen leiden müssen. Es ist ein anerkanntes gesellschaftliches Ziel, diesen Wünschen nachzukommen, den schwer kranken Patientinnen und Patienten einen würdigen Lebensraum zu schaffen und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Hierzu leisten die Konzepte und Erfahrungen der Hospizbewegung (Hospice Care) sowie der Palliativmedizin und Palliativpflege (Palliative Care) einen wesentlichen Beitrag. Die Hospizbewegung will mit ihren ambulanten und stationären Angeboten die Sterbephase aus den Krankenhäusern heraus in das häusliche beziehungsweise in ein vergleichbares Umfeld zurückholen. Daran anknüpfend ist die Palliativmedizin ein vom Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung des Sterbenden geprägter multidisziplinärer Behandlungs- und Betreuungsansatz, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Leid zu lindern und eine möglichst gute Lebensqualität bis zum Tod zu gewährleisten. Zur Verbesserung der ambulanten Versorgung erhalten die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seit 1. April 2007 einen eigenständigen Anspruch auf eine ‚spezialisierte ambulante Palliativversorgung‘” (Quelle: Website des BMG / eingestellt am 21.5. 2008).

Patientendokumentation

Patientendokumentation beinhaltet drei Schwerpunkte:

  1. Palliatives Basisassessment (PBA): Im Rahmen des oder der Erstkontakte(s) erhobene Ist- Analyse des Zustands des Palliativpatienten und seines sozialen Umfelds sowie die Erhebung des eventuell notwendigen Betreuungsbedarfs aus Sicht des PCT. Das PBA ist in der Regel zu Beginn einer Betreuung notwendig. Instrumente für ein PBA werden erarbeitet und unabhängig von diesem Glossar von DGP und DHPV veröffentlicht.
  2. Gemeinsamer Datensatz zur SAPV-Dokumentation, bestehend aus dem Kerndatensatz für Palliativpatienten und dem SAPV-Struktur-Modul: von DGP und DHPV empfohlener einheitlicher Datensatz, der in das jeweils genutzte Dokumentationssystem integriert werden sollte, zur bundesweit einheitlichen Erfassung und Qualitätssicherung der SAPV.
  3. Die Verlaufsdokumentation als Instrument zur Informationssicherung, Pflege- und Therapiedokumentation und Darstellung des Behandlungsverlaufs auf der Grundlage des Behandlungsplans. Die Dokumentation der SAPV soll multiprofessionell angelegt sein und in den behandlungsrelevanten Daten allen an der Betreuung Beteiligten jeweils aktuell zur Verfügung stehen.
Pflegedienst mit palliativpflegerischem Schwerpunkt (PDPP)

Die Bezeichnung wurde durch die Erweiterung des § 39a des SGB V im Jahr 2002 eingeführt.
Pflegedienst, der sich in besonderem Maße der Pflege schwerkranker und sterbender Menschen annimmt und sich den Inhalt der Hospizbewegung verpflichtet fühlt. Neben einer engen Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdienst(en) müssen nach Ansicht der DGP drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • mindestens zwei vollexaminierte Krankenschwestern/Krankenpfleger des Pflegedienstes müssen eine 160-stündige Ausbildung in Palliative Care nachweisen (bzw. bis spätestens Ende 2005 absolviert haben)
  • fortlaufende Nachweise über mindestens 20 dokumentierte Sterbebegleitungen (z.B. DGP-Eckdatendokumentation) pro Jahr
  • die enge Zusammenarbeit mit einem palliativmedizinisch erfahrenen oder spezialisierten Arzt ist erforderlich.
Psychosoziale Unterstützung

Jedes Teammitglied des Palliative Care Teams erfüllt im Rahmen seiner Tätigkeit und Qualifikation grundsätzliche Anforderungen an die psychosoziale Unterstützung (z.B. Begleitung, Gesprächsführung usw.). Im Hinblick auf die individuellen und differenzierten Anforderungen sowie den Umfang notwendiger Leistungen wird diese im Rahmen der SAPV ergänzend vor allem durch die Kooperation mit Hospizdiensten, Sozialarbeitern und Psychologen sichergestellt.