Glossar B

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Bedarfsgerechte Versorgung

hat zwei Aspekte:

  1. Das Angebot an SAPV muss dem regionalen Versorgungsbedarf entsprechen. Jeder, der SAPV benötigt, muss sie erhalten können.
  2. Der Bedarf des einzelnen Patienten bestimmt die Intensität der SAPV. Dazu ist eine detaillierte Bedürfniseinschätzung (Assessment) vor Beginn der SAPV und regelmäßig im Verlauf (Re-Assessment) notwendig. Die Versorgungsstufe (Beratung, Koordination, additive Teilversorgung oder Vollversorgung) sollte in Absprache mit dem verordnenden Arzt festgelegt werden. Sie soll ggf. auch kurzfristig an den wechselnden Bedarf des Patienten angepasst werden können. Wenn es der Bedarf des Patienten erlaubt, kann SAPV auch beendet und zu einem späteren Zeitpunkt wieder begonnen werden.
Beratungsleistung

Beratungsleistung beinhaltet die Beratung der Patienten und Ihrer Angehörigen zu Inhalten, Möglichkeiten und Grenzen der spezialisierten Palliativversorgung. Weiterhin geht es um die Beratung der Leitungserbringer der allgemeinen Palliativversorgung wie Haus- und Fachärzte, Pflegedienste, Apotheken usw. in Fragen der allgemeinen und spezialisierten Palliativversorgung (z.B. Schmerz- und Symptombehandlung, palliative Wundversorgung, Palliativpflegeberatung, Netzwerk usw.). Die Beratungsleitung kann auch die Beratung der Patienten sowie des sozialen Umfelds (Familie, Freunde, Nachbarn) im Umgang mit der Erkrankung beinhalten – häufig im Sinne einer Begleitung oder Anleitung für die Bewältigung der aktuellen Situation. Dazu gehört sowohl die Anleitung in Pflegesituationen als auch die Beratung in Versorgungsfragen oder die Vermittlung weiterer Unterstützung im Sinne einer individuellen Netzwerkbildung.